Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen – insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von STEVENS COMPUTER SYSTEME GmbH (im folgenden STCS genannt) erforderlich. Alle Bestellungen und Aufträge sowie etwaige besondere Zusicherungen von STCS bedürfen der schriftlichen (Auftrags-) Bestätigung durch STCS.
2. Preis
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. STCS behält sich jedoch das Recht vor, im Falle einer wesentlichen Änderung der Kalkulationsgrundlage (z.B. Änderung von Zollsätzen, Verkehrs- oder Verbrauchssteuern etc.) den Preis bis zur Auslieferung der Ware angemessen anzupassen. Das gilt nicht gegenüber Nichtkaufleuten. Bei einer etwaigen Preiserhöhung um mehr als 5% des Nettopreises (ohne MwST), hat der Käufer das Recht, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von dem betreffenden Lieferauftrag kostenfrei zurückzutreten.
Die Preise verstehen sich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unfrei ab Lager Hochheim. Hinzu kommt die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltende Mehrwertsteuer.
Zahlungen erfolgen ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen netto ohne jeden Abzug. Dies gilt auch bei Rechnungen für Miete, Reparaturen, Kundendienst- und Wartungsarbeiten.
3. Liefertermine
Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Käufer und von STCS, im Einzelfall ausdrücklich schriftlich, als verbindlich bezeichnet worden sind. Ansonsten sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung einer Frist auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen, die außerhalb des Einflusses von STCS liegen, so verlängert sich die Frist entsprechend.
Der Käufer hat im Falle des Lieferverzuges das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer von STCS gesetzten Nachfrist von dem betreffenden Liefervertrag kostenfrei zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendete Woche auf ½ v.H. , maximal jedoch auf 5% des betreffenden Auftragswertes. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Eine weitergehende Haftung übernimmt STCS bei Lieferverzögerungen nicht.
4. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch STCS auf den Käufer über. STCS versichert die Ware jedoch in ausreichender Höhe gegen etwaige Transportschäden.
5. Eigentumsvorbehalt
STCS behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung des Kaufpreises und der aus Geschäftsverbindungen zu dem Käufer bisher entstandenen Forderungen vor.
Der Käufer kann an den gelieferten Waren durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung der von STCS gelieferten Waren erfolgt für STCS. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird STCS Miteigentümer der neuentstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes ihrer Waren zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren von STCS.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Waren oder der aus der Verarbeitung entstehenden Produkten jederzeit widerruflich im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Der Käufer tritt an STCS schon jetzt sicherungshalbe alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern in Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der gelieferten Waren ab. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. STCS kann den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzeigen.
STCS wird die Sicherheiten auf Wunsch den Käufers insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
6. Aufstellung und Betriebsbereitschaft
Die Lieferungen und Leistungen von STCS gelten mit Versand der gelieferten Produkte als erfüllt.
7. Gewährleistung
STCS gewährleistet, dass die verkaufte Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material – und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf der Garantiezeit ab Ablieferung der Ware beim Käufer. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile sowie für Reparaturen und Ersatzlieferungen, die nach Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist von einem Jahr (Absatz 1) erfolgen, beträgt drei Monate.
Der Käufer wird die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, wird er diesen STCS unverzüglich anzeigen und nach Wahl von STCS die Ware zur Fehlerbeseitigung am Aufstellungsort bereithalten oder an STCS zurücksenden.
STCS verpflichtet sich in diesem Fall, mangelhafte Produkte nach eigener Wahl auszubessern oder durch mangelfreie Produkte zu ersetzen Sämtliche Reparaturkosten – einschließlich der notwendigen Ersatzteile, Fahrt- und Transportkosten und Spesen – werden im Falle der Gewährleistung von STCS getragen. Der Käufer geährt STCS zur etwaigen Mängelbeseitugung die nach Ermessen von STCS Erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Käufer diese, ist STCS von der Gewährleistung befreit.
Bei Fehlschlagen der Reparatur oder Ersatzlieferung bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen oder wenn zwischen STCS und dem Käufer über die Herabsetzung keine Einigung zustande kommt, von dem betreffenden Lieferauftrag kostenfrei zurückzutreten. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt.
Soweit dem Käufer Programme, Software, Interfaces etc. als Fremdprodukte lediglich gegen Erstattung der Verteilungskosten (Duplizierungskosten, Porto etc.) zur Verfügung gestellt werden , übernimmt STCS hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.
Weitere Ansprüche des Käufers gegen STCS und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden , die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
8. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen STCS sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus Beratung , positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Soweit Schadenersatzansprüche gegen STCS, ihre Erfüllungs– oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Ablieferung der Produkte.
9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Käufer wird STCS unverzüglich schriftlich unterrichten, falls er auf die Verletzung von deutschen gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch ein von STCS geliefertes Produkt hingewiesen wird. Sodann wird STCS dem Käufer grundsätzlich das Recht zum Benutzen des Produktes verschaffen. Falls dieses STCS zu wirtschaftlich angemessenen und üblichen Bedingungen nicht möglich ist, wird STCS nach eigener Wahl dieses Produkt derart abändern oder ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird oder das Produkt zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich eines, die vergangene Nutzungsmöglichkeit berücksichtigenden Betrages, erstatten.
10. Software
Die dem Käufer zur Verfügung gestellten Programme und dazugehörigen Dokumentationen sind nur für den internen Gebrauch durch den Käufer für die ihm von STCS gelieferten Produkte bestimmt. Der Käufer hat sicherzustellen, dass diese Programme und Dokumentationen ohne STCS vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen – ohne Übernahme einer Haftung durch STCS – lediglich für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Satz 2 gilt für Kopien entsprechend. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen.
11. Ausfuhrkontrollbestimmungen
Die gelieferten Waren unterliegen deutschen Ausfuhrkontrollbestimmungen. Wiederausfuhr aus Deutschland ist nur mit Zustimmung des Bundesamtes für Wirtschaft in Eschborn/Ts möglich. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbrauer verantwortlich.
12. Zolldokumente
Im Rahmen der zolltechnischen Abwicklung trägt der Käufer die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege des Mahnverfahrens , ist Hochheim am Main. STCS ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den (Wohn-) Sitz oder Aufenthaltsort des Käufers zuständigen Gerichts geltend zu machen.